Wer zahlt die Gutachterkosten?
Eine Beauftragung ist nicht dasselbe wie eine zugesagte Kostenerstattung.
Haftpflichtschaden
Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Gutachterkosten Teil des ersatzfähigen Schadens sein. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Haftung und Erforderlichkeit ab. Eine allgemeine Kostenfrei-Garantie wäre falsch.
Kasko und eigene Bewertungsaufträge
Bei Kasko sind die vertraglichen Bedingungen zu beachten; stimmen Sie eine eigene Beauftragung vorher mit Ihrem Versicherer ab. Auch bei einer Fahrzeugbewertung sollten Auftraggeber, Honorar und Leistungsumfang vorab feststehen.
Diese Fragen gehören vor die Unterschrift
Was wird untersucht? Wie wird das Honorar berechnet? Wer ist Auftraggeber? Gibt es bereits eine schriftliche Kostenübernahme? Bei Streit über Haftung oder Erstattung holen Sie individuelle Rechtsberatung ein.
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 28. September 2026. Weiterführend: ADAC: Sachverständige und Kostenklärung.
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